Freitag, 18. Mai 2012

Damit wir Kinder und Jugendliche im Kanton Bern unterstützen können

werden Sie Gönner/in oder Spender/in von Pro Juventute Kanton Bern.

Pro Juventute Hilfsfonds für Familien


Wenn Familien vorübergehend in eine Notsituation geraten, kann die Pro Juventute unbürokratisch finanzielle Unterstützung leisten. Die Unterstützung wird in der Regel einmalig geleistet, soll Kindern und Jugendlichen direkt zu Gute kommen und erfolgt nach sorgfältiger Prüfung der individuellen Situation.

Zur Förderung von Kindern und Jugendlichen können zudem Beiträge gesprochen werden, welche bei Sozialhilfe beziehenden Familien nicht sozialhilfepflichtig sind.

Gesuche können von Privatpersonen und Sozialdiensten eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte Gesuche berücksichtigen können.

Gesuchsformular Hilfsfonds
Merkblatt Hilfsfonds


Ihre Ansprechstelle für das Einreichen des Gesuches:
Für die Gemeinden der ehemaligen Bezirke Aarberg, Biel, Büren, Nidau, Erlach, Interlaken, Konolfingen, Laupen, Oberhasli, Obersimmental, Saanen, Thun, Trachselwald wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Aktionsgruppe.

Für die Gemeinden aus den ehemaligen Bezirken Aarwangen, Bern, Burgdorf, Fraubrunnen, Frutigen, Niedersimmental, Schwarzenburg, Seftigen, Signau und Wangen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Familienferien
Ferien sind für Familien eine Chance, auszuspannen und gemeinsam Dinge zu erleben, die im Alltag zu kurz kommen.

Doch nicht alle Familien können sich Ferien leisten. Dank dem Ferienfonds des Guetzliherstellers HUG AG aus Luzern kann Pro Juventute hier Hilfe leisten und Familien Ferien im Pro Juventute Familienhotel Chesa Spuondas in St. Moritz ermöglichen.

Infos zu Chesa Spuondas:
icon Factsheet Chesa Spuondas (270.79 kB)
www.chesaspuondas.ch

Familien mit kleinem Budget haben die Möglichkeit:
- den von  pro juventute mitgetragenen Sozialtarif
- oder einmalig für maximal zwei Wochen Ferien beim HUG-Fonds zu beantragen

Damit einer Familie die Unterstützung über den Hug-Fonds gewährt wird, darf das Existenzminimum gemäss SKOS-Richtlinien nicht überschritten werden. Weiter müssen die Reisekosten, Mittagessen und Getränkekosten selbst bezahlt werden.

Bitte füllen Sie den Erhebungsbogen vollständig aus und reichen ihn bei der Geschäftsstelle der Pro Juventute Kanton Bern ein.

icon Richtlinien Gesuche (173.87 kB)
icon Erhebungsbogen (14.76 kB)


Ferienvergünstigung
Die Schweizerische Reisekasse (REKA) bietet jährlich 1'300 Familien Ferien für 100 Franken an. Weitere Details finden Sie hier.


Witwen- und Waisenfonds

Pro Juventute unterstützt Witwen und Witwer mit Kindern sowie Halb- und Vollwaisen in finanzieller Not. Für Unterstützungsgesuche wenden Sie sich bitte an die Stiftung Pro Juventute, Witwen- und Waisenfonds.

© Pro Juventute Kanton Bern | by neotrend   

Erzähltheater Potz Tuusig


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Das interaktive Unterrichtsmodul für Kindergarten und Unterstufe rund um Wertevermittlung und Geld

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Das Schulprojekt für 9 - 12 Jährige zur Prävention der Jugendverschuldung