Pro Juventute Hilfsfonds für Familien
Wenn Familien aus dem Kanton Bern vorübergehend in eine Notsituation geraten, können wir finanzielle Unterstützung leisten. Die Unterstützung wird einmalig geleistet, soll Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren direkt zu Gute kommen und erfolgt nach sorgfältiger Prüfung der individuellen Situation.
Die Gesuche werden nach den Richtlinien von Pro Juventute Kanton Bern beurteilt.
Als Grundlage zur Berechnung der finanziellen Hilfen, dienen die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien).
Zur Förderung von Kindern und Jugendlichen können zudem Beiträge gesprochen werden, welche bei Sozialhilfe beziehenden Familien nicht sozialhilfepflichtig sind.
Gesuche können von Privatpersonen oder Sozialdiensten eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte Gesuche berücksichtigen können.
Gesuchsformular Hilfsfonds
Merkblatt Hilfsfonds
Brochure fonds de secours pour les familles
Demande des soutien financier
Ihre Ansprechstelle für das Einreichen des Gesuches:
Für die Gemeinden der ehemaligen Bezirke Aarberg, Biel, Büren, Nidau, Erlach, Interlaken, Konolfingen, Laupen, Oberhasli, Obersimmental, Saanen, Thun, Trachselwald wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Aktionsgruppe.
Für die Gemeinden aus den ehemaligen Bezirken Aarwangen, Bern, Burgdorf, Fraubrunnen, Frutigen, Niedersimmental, Schwarzenburg, Seftigen, Signau und Wangen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.



